سورة At-Talaq ( The Divorce ) - الآية 2

سورة At-Talaq ( The Divorce ) - German Zaidan - الآية 2 عدد الآيات 12

فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ أَوْ فَارِقُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍۢ وَأَشْهِدُوا۟ ذَوَىْ عَدْلٍۢ مِّنكُمْ وَأَقِيمُوا۟ ٱلشَّهَٰدَةَ لِلَّهِ ۚ ذَٰلِكُمْ يُوعَظُ بِهِۦ مَن كَانَ يُؤْمِنُ بِٱللَّهِ وَٱلْيَوْمِ ٱلْءَاخِرِ ۚ وَمَن يَتَّقِ ٱللَّهَ يَجْعَل لَّهُۥ مَخْرَجًۭا ﴿٢﴾
Und wenn sie ihre festgesetzte Frist erreichten, dann haltet sie in Billigkeit oder trennt euch von ihnen nach Gebilligtem, und lasst zwei Redliche von euch dies bezeugen, und haltet das Zeugnis um ALLAHs Willen ein! Mit diesem wird derjenige ermahnt, der den Iman an ALLAH und den Jüngsten Tag verinnerlicht. Und wer Taqwa gemäß ALLAH gegenüber handelt, für den macht ER einen Ausweg
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