سورة Al-Maidah ( The Table spread with Food ) - الآية 107

سورة Al-Maidah ( The Table spread with Food ) - German Zaidan - الآية 107 عدد الآيات 120

فَإِنْ عُثِرَ عَلَىٰٓ أَنَّهُمَا ٱسْتَحَقَّآ إِثْمًۭا فَـَٔاخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ ٱلَّذِينَ ٱسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ ٱلْأَوْلَيَٰنِ فَيُقْسِمَانِ بِٱللَّهِ لَشَهَٰدَتُنَآ أَحَقُّ مِن شَهَٰدَتِهِمَا وَمَا ٱعْتَدَيْنَآ إِنَّآ إِذًۭا لَّمِنَ ٱلظَّٰلِمِينَ ﴿١٠٧﴾
Doch sollte es sich herausstellen, daß sie (beide Zeugen) eine Verfehlung (Meineid) begangen haben, dann sollen zwei andere an ihrer Stelle herangezogen werden von denjenigen, die an erster Stelle erbberechtigt sind, dann schwören beide bei ALLAH: \"Unser Zeugnis ist doch wahrhaftiger als ihr Zeugnis und wir haben nicht übertreten, sonst gehören wir doch zu den Unrecht-Begehenden.\"
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